Wie wurde aus dem Familienname Grimbichler (Oesterreich/Frankreich) bei der Einbürgerung 1915 in die Schweiz der Familienname Grimbühler?
Die Namensänderung von Grimbichler zu Grimbühler im Rahmen einer Einbürgerung in die Schweiz im Jahr 1915 ist ein Musterbeispiel für die behördliche Angleichung von Dialektformen im frühen schweizerischen Zivilstandswesen.
Hier sind die entscheidenden Gründe, warum diese Umwandlung stattfand:
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Standardisierung und Transkription
Gleiche Etymologie: Die Endungen "-bichl" (österreichisch/bairisch) und "-bühl" (alemannisch/schweizerisch) bezeichnen beide eine "Anhöhe" oder einen "kleinen Hügel". Der Name ist also ein Wohnstättenname.
Schreibweise in der Schweiz: Während in Österreich und Altbayern die Schreibung mit 'ch' (entsprechend der Aussprache des ich-Lautes nach i) typisch ist, ist in der Schweiz und in weiten Teilen Süddeutschlands die Form Bühl gängiger für diese geografische Bezeichnung.
Behördliche Anpassung: Bei der Registrierung von Namen aus dem Ausland, insbesondere aus stark dialektalen Regionen (wie Österreich/Bayern), neigten die schweizerischen Zivilstandsbeamten dazu, die Schreibweise an die in der Schweiz verständliche und übliche hochdeutsche Form anzugleichen. Grimbichler wurde daher als dialektale Variante des bekannteren Grimbühler interpretiert und so in das Register eingetragen. Dies diente der Vereinheitlichung und Eindeutigkeit der Dokumente.
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Das Namensrecht um 1915
Der Zivilstand: Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) trat am 1. Januar 1912 in Kraft. Die Erfassung und Führung der Zivilstandsregister wurde damit neu geregelt und standardisiert.
Handhabung von Ausländer-Namen: In dieser frühen Phase der modernen Zivilstandsführung gab es oft einen grossen Spielraum der Behörden bei der Transkription (Übertragung) ausländischer Namen, insbesondere solcher, die aus einer fremden oder stark dialektalen Schreibtradition stammten. Die Umwandlung von Grimbichler in Grimbühler war in diesem Kontext eher eine Namensberichtigung/-angleichung im Sinne der schweizerischen Amtssprache und nicht eine Namensänderung aufgrund "wichtiger Gründe" (wie Schande oder Lächerlichkeit), die damals wie heute im ZGB nur restriktiv gehandhabt wurde.
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Der Einfluss Frankreichs
Die Herkunftsangabe "Frankreich" könnte die Umstellung zusätzlich vereinfacht haben:
Wenn die Familie lange Zeit in Frankreich ansässig war, könnte der Name dort bereits phonetisch verzerrt oder nicht mehr der Originalschreibweise entsprechend geführt worden sein.
Bei der Übernahme des Namens aus französischen Dokumenten in die Schweiz könnte die ursprüngliche österreichisch/bairische Endung "-bichl" von den Schweizer Beamten als so fremd empfunden worden sein, dass die Angleichung an die hochdeutsche Form "-bühler" als notwendig erachtet wurde, um eine korrekte deutschsprachige Wiedergabe zu gewährleisten.
Zusammenfassend:
Die Namensänderung war höchstwahrscheinlich eine behördliche Massnahme der Angleichung an die schweizerische/oberdeutsche Standard-Schreibweise eines ursprünglich dialektalen Wohnstättennamens im Rahmen der erstmaligen Registrierung nach dem 1912 in Kraft getretenen ZGB.
Quelle: Google KI (ohne Gewähr!)